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   VG Ansbach, 21.03.2023 - AN 16 E 23.495   

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VG Ansbach, 21.03.2023 - AN 16 E 23.495 (https://dejure.org/2023,8711)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21.03.2023 - AN 16 E 23.495 (https://dejure.org/2023,8711)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21. März 2023 - AN 16 E 23.495 (https://dejure.org/2023,8711)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; BBG) §§ 44 Abs. 6, 46 Abs. 7, 48
    Beamtenrecht, (rechtswidrige) Untersuchungsanordnung, formelle und materielle Anforderungen an die Untersuchungsanordnung, Rechtsschutzbedürfnis, Rechtsmissbräuchlichkeit (verneint), Erledigung des Eilrechtsschutzverfahrens (verneint)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungsanordnung zur

    Auszug aus VG Ansbach, 21.03.2023 - AN 16 E 23.495
    Sowohl Anlass als auch Art und Umfang der durchzuführenden Untersuchung sind - insbesondere, um dem Beamten effektiven Rechtsschutz noch vor dem Untersuchungstermin zu ermöglichen - in der Untersuchungsanordnung zu benennen (vgl. BVerfG, B.v. 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 - juris Rn. 35).

    Für eine Zweitbegutachtung bestünde auch dann hinreichender Anlass, wenn Anhaltspunkte für eine Verbesserung des Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers vorliegen oder wenn sonstige Umstände den Schluss zugelassen hätten, dass das Ergebnis des amtsärztlichen Gutachtens keinen Bestand mehr haben kann (vgl. BVerfG, B.v. 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 - juris Rn. 39).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2017 - 1 B 1470/17

    Untersuchungsansordnung eines Dienstherrn in den Fällen der sog. "vermuteten

    Auszug aus VG Ansbach, 21.03.2023 - AN 16 E 23.495
    Diese hat sich nicht durch das Verstreichen des Untersuchungstermins am 13. März 2023 durch Zeitablauf erledigt (vgl. für vergleichbare Fälle so auch st. Rechtspr. des BayVGH, B.v. 28.1.2013 - 3 CE 12.1883 -, juris Rn. 29; B.v. 6.10.2014 - 3 CE 14.1357 -, juris Rn. 14; B.v. 1.9.2015 - 3 CE 15.1274 -, juris Rn. 29; OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 2 B 11161/20 - juris Rn. 16, HessVGH, B.v. 26.1.2022 - 1 B 3115/20 - Rn. 34; OVG NRW, B.v. 12.12.2017 - 1 B 1470/17 - juris Rn. 11; vgl. BayVGH anders nur für den Fall, dass Untersuchungsanordnung inkl.

    Erforderlich ist insoweit mithin eine nähere Darlegung in Ausschöpfung des vorhandenen Materials, z. B. eine durch ärztliche Atteste unterlegte Beschreibung der Ursachen für die Fehlzeiten (vgl. OVG NRW, B. v. 12.12.2017 - 1 B 1470/17 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus VG Ansbach, 21.03.2023 - AN 16 E 23.495
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. B.v. 14.1.2022 - 2 BvR 1528/21 - juris Rn. 24 ff.) ist eine Untersuchungsanordnung nicht als bloße Verfahrenshandlung zu qualifizieren, die nicht gesondert mit Rechtsmitteln angreifbar ist (so noch: BVerwG, B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5/18 - BVerwGE 165, 65-82).

    Sie besitzt weiterhin regelnden Charakter im Sinne einer sog. "gemischt dienstlich-persönlichen Weisung" (vgl. BVerwG, B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5/18 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13

    Beamter; dauernde Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzung; Rechtspfleger; Fehlzeiten;

    Auszug aus VG Ansbach, 21.03.2023 - AN 16 E 23.495
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. B.v. 10.4.2014 - 2 B 80.13 - juris Rn. 8 ff.) müssen einer Untersuchungsaufforderung tatsächliche Feststellungen zugrunde liegen, die die Dienstunfähigkeit des Beamten als naheliegend erscheinen lassen.

    Daher muss sich die Behörde mit den vom Beamten vorgelegten Bescheinigungen auseinandersetzen, die unter Umständen eine Untersuchung - ganz oder teilweise - entbehrlich machen können (vgl. BVerwG, B.v. 10.4.2014 - 2 B 80.13 - juris Rn. 8 ff. m.w.N., BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 2 C 68/11 - juris Rn. 18 ff.).

  • BVerwG, 11.10.2006 - 1 D 10.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Melde- und Nachweispflichten bei Erkrankung;

    Auszug aus VG Ansbach, 21.03.2023 - AN 16 E 23.495
    Ob seitens des Bundesministeriums der Finanzen als oberster Dienstbehörde des Zolls gemäß § 48 Abs. 1 BBG eine formale Zulassung des Universitätsklinikums ... zur Erstellung amtsärztlicher Gutachten erfolgt war (zum Vorrang amtsärztlicher Gutachten im Verhältnis zu privatärztlichen Stellungnahmen vgl. auch: BVerwG, U.v. 11.10.2006 - 1 D 10.05 - juris Rn. 36, BVerwG, U.v. 9.10.2002 - 1 D 3.02 - juris Rn. 22), kann jedenfalls für das Eilverfahren dahinstehen, da für eine erneute vollständige amtsärztliche Untersuchung der Antragstellerin durch einen anderen Amtsarzt oder einen Privatmediziner jedenfalls kein Anlass Bestand.

    Dies wäre allenfalls dann denkbar gewesen, wenn die Erstbegutachtung des Gesundheitsamtes ... als nicht tragfähig erachtet werden musste, weil die Antragsgegnerin begründete Zweifel an der Sachkunde des Amtsarztes haben musste oder dessen medizinische Beurteilung auf unzutreffenden Tatsachengrundlagen beruhte, in sich unstimmig und nicht nachvollziehbar war (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2006 - 1 D 10.05 - juris Rn. 36).

  • VG München, 02.03.2017 - M 21 E 17.140

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Aufforderung zur Zweitbegutachtung im Rahmen der

    Auszug aus VG Ansbach, 21.03.2023 - AN 16 E 23.495
    Zweifel an der Verwertbarkeit einer amtsärztlichen Stellungnahme ergeben sich auch nicht bereits daraus, dass der Dienstherr die Ergebnisse der Begutachtung auf Grund eigener Hintergrundinformationen in Zweifel zieht (vgl. VG München, B.v. 2.3.2017 - M 21 E 17.140 - juris Rn. 26 ff.).

    In jedem Fall hätte die Antragsgegnerin dem Gesundheitsamt ... erneut die Möglichkeit einräumen müssen, eventuelle Widersprüche in seinem Gutachten auszuräumen oder die Ausführungen entsprechend zu ergänzen (vgl. VG München, B.v. 2.3.2017 - M 21 E 17.140 - juris Rn. 28).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Auszug aus VG Ansbach, 21.03.2023 - AN 16 E 23.495
    Die Untersuchungsanordnung vom 15. Februar 2023 wurde der Antragstellerin mit Postzustellungsurkunde übersandt, die Terminsmitteilung des Universitätsklinikums ... vom 27. Februar 2023 mit einfachem Brief, wobei der Antragstellerin erst mit letzterer offenbar wurde, dass sie zur einer psychiatrischen Untersuchung geladen ist, die einen weitergehenderen Eingriffscharakter als die einer amtsärztlichen Untersuchung besitzt (vgl. BVerwG, U.v. 26.4.2012 - 2 C 17/10 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

    Auszug aus VG Ansbach, 21.03.2023 - AN 16 E 23.495
    Daher muss sich die Behörde mit den vom Beamten vorgelegten Bescheinigungen auseinandersetzen, die unter Umständen eine Untersuchung - ganz oder teilweise - entbehrlich machen können (vgl. BVerwG, B.v. 10.4.2014 - 2 B 80.13 - juris Rn. 8 ff. m.w.N., BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 2 C 68/11 - juris Rn. 18 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 2 B 11161/20

    Rechtsschutz eines Beamten bereits gegen amtsärztliche Untersuchungsanordnung

    Auszug aus VG Ansbach, 21.03.2023 - AN 16 E 23.495
    Diese hat sich nicht durch das Verstreichen des Untersuchungstermins am 13. März 2023 durch Zeitablauf erledigt (vgl. für vergleichbare Fälle so auch st. Rechtspr. des BayVGH, B.v. 28.1.2013 - 3 CE 12.1883 -, juris Rn. 29; B.v. 6.10.2014 - 3 CE 14.1357 -, juris Rn. 14; B.v. 1.9.2015 - 3 CE 15.1274 -, juris Rn. 29; OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 2 B 11161/20 - juris Rn. 16, HessVGH, B.v. 26.1.2022 - 1 B 3115/20 - Rn. 34; OVG NRW, B.v. 12.12.2017 - 1 B 1470/17 - juris Rn. 11; vgl. BayVGH anders nur für den Fall, dass Untersuchungsanordnung inkl.
  • BVerfG, 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Statthaftigkeit

    Auszug aus VG Ansbach, 21.03.2023 - AN 16 E 23.495
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. B.v. 14.1.2022 - 2 BvR 1528/21 - juris Rn. 24 ff.) ist eine Untersuchungsanordnung nicht als bloße Verfahrenshandlung zu qualifizieren, die nicht gesondert mit Rechtsmitteln angreifbar ist (so noch: BVerwG, B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5/18 - BVerwGE 165, 65-82).
  • BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 3.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Vergabe; Vergabeanordnung; Knappheit;

  • VGH Hessen, 26.01.2022 - 1 B 3115/20

    Untersuchungsanordnung

  • BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02

    Oberlokomotivführer bei der Bahn; schuldhaft ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst

  • VGH Bayern, 28.01.2013 - 3 CE 12.1883

    Rechtscharakter der Weisung des Dienstherrn zu amtsärztlicher Untersuchung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 4 B 1505/17

    Ladenöffnung in Düsseldorf am 1. Advent nur an der Nordstraße und an Teilen der

  • VGH Bayern, 06.10.2014 - 3 CE 14.1357

    Ärztliche Untersuchung, psychiatrische Begutachtung, Gesundheitszeugnis,

  • OVG Sachsen, 07.02.2022 - 2 B 455/21

    Aufforderung/Anordnung amtsärztlicher Untersuchung; Fehlzeiten; Erledigung;

  • VGH Bayern, 01.09.2015 - 3 CE 15.1274

    Verwaltungsamtsrat; Überprüfung der Dienstfähigkeit/Dienstunfähigkeit; Anordnung

  • VGH Bayern, 02.02.2016 - 6 CE 15.2396

    Wegfall des Regelungsobjekts

  • VG Augsburg, 12.12.2023 - Au 2 E 23.2011

    Einstweiliger Rechtsschutz, Anordnung einer ärztlichen Untersuchung zur Prüfung

    Streitbefangen ist vorliegend nicht die Terminsbestimmung, sondern die - grundlegende - Anordnung der Untersuchung (vgl. VG Ansbach, B.v. 21.3.2023 - AN 16 E 23.495 - juris Rn. 26 f. m.w.N.).
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